Wenn Rezensionsexemplare verkauft werden… Teil 2

5 Nov

Am 29. Oktober haben wir den Artikel von textverliebt.de aufgegriffen und auch bei uns veröffentlicht. Es ging um den Verkauf von Büchern, die als “Unverkäufliche Leseexemplare” gekennzeichnet sind. Zum Bericht geht es hier.

Tja, und was passiert mir heute? Ich erhalte also mein Buch, das ich mir bei einer großen Oline-Plattform als “gebraucht, in sehr gutem Zustand” gekauft habe. Freudig packte ich das Buch aus (es geht um “). Erstmal war die Freude groß: es sieht sogar ungebraucht aus. Das Lesebändchen ist noch im Originalzustand und es sind keinerlei Gebrauchsspuren vorhanden. Doch beim Aufschlagen prangt mir in großen Buchstaben entgegen “Unverkäufliches Leseexemplar“!

Frustriert habe ich das Buch erstmal zugeschlagen und dann meinem Ärger kurz bei lovelybooks.de Luft gemacht. Dann entschloss ich mich dazu, den Verkäufer zu kontaktieren. Innerhalb von ca. 20 Minuten erhielt ich auch schon eine Antwort: natürlich könne ich das Buch zurück geben und würde dafür mein Geld erstattet bekommen. Doch dann folgte noch das PS:
“PS: Und nach Deutschen Gesetz gibt es kein Gesetz was Unternehmen berechtigt solch eine Forderung (nicht weiter Verkaufen) zu stellen. Noch! Leben wir in einer FREIEN Gesellschaft und einer weitestgehend freien (Sozialen) Marktwirtschaft. In China zb ließe sich so etwas sicher Regeln. Sollte ich mich irren und die Gesetze haben sich geändert, teilen Sie mir bitte den entsprechenden Paragraphen mit, vielen Dank.”

Hier muss ich leider sagen: mir schwillt der Kamm! Ich finde diese Antwort ganz schön frech. Und am liebsten würde ich hier jetzt mit unflätigen Schimpfwörtern um mich schmeißen. Aber das lasse ich lieber. :) Natürlich möchte ich sowas nicht unterstützen. Genauso wenig möchte ich, dass das Buch wieder durch den Verkäufer weiter verkauft wird.

Was tun?

Ich habe mal die Plattform darauf hingewiesen und bin gespannt, was die dazu sagen…

SaCre -> die jetzt mal Dampf ablassen konnte

Nachtrag 06.11.2012, 8.00 Uhr:

Eine Antwort kam gestern Abend noch:

“Guten Tag,
vielen Dank für diesen Hinweis! Wir gehen diesem intern nach — eine Kopie Ihrer E-Mail habe ich an die entsprechende Abteilung weitergeleitet. Uns ist sehr daran gelegen, dass Transaktionen problemlos ablaufen und stellen Nachforschungen an, wenn wir der Meinung sind, dass unsere Teilnahmebedingungen verletzt wurden. Dies ist auch bei Ihrem Hinweis der Fall. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie aus Datenschutzgründen nicht über das Ergebnis unserer Nachforschungen informieren können. Bitte entschuldigen Sie vielmals die Ihnen gegebenenfalls entstandenen Unannehmlichkeiten! Bei weiteren Fragen oder Anliegen sind wir jederzeit gerne für Sie da!”

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